
Ab dem 1. Januar 2023 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen wie Amazon, Allegro, eBay, Emag und Kaufland. Die Änderungen sind das Ergebnis der Umsetzung der DAC7-Richtlinie der EU, die eine neue Ebene der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten einführt – alles mit dem Ziel, das Steuersystem zu straffen und Einnahmen zu erzielen, die der Steuerverwaltung zuvor möglicherweise entgangen sind.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, was genau die DAC7-Richtlinie ist, wer von der Meldepflicht betroffen ist, wie sich die neuen Regeln auf Verkäufe über digitale Plattformen auswirken und wie Sie Ihr Konto vorbereiten können, um Einbehaltungen, Aussetzungen von Verkäufen oder Probleme mit der nationalen Steuerverwaltung zu vermeiden.
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Die DAC7-Richtlinie - woher kommt sie und wofür gilt sie?
Die DAC-Richtlinie7 ist eine der Initiativen der Europäischen Union zur Bereinigung und Straffung des Steuersystems im digitalen Zeitalter. Es handelt sich um eine Änderung der EU-Steuerrichtlinie, die als Teil eines umfassenderen Pakets von Änderungen zur Verbesserung des Austauschs von Steuerinformationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.
In der Praxis geht es darum, dass die Steuerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten – wie Polen, Deutschland, Frankreich oder andere – besseren Zugang zu Informationen über Personen und Unternehmen erhalten, die über digitale Plattformen Einkommen erzielen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Einkünfte korrekt deklariert und verbucht werden, unabhängig davon, in welchem Land sie entstanden sind.
In einer Zeit des rasanten Wachstums der digitalen Wirtschaft – einschließlich Online-Verkäufen, kurzfristigen Vermietungen oder der Erbringung von Dienstleistungen aus der Ferne – haben sich die traditionellen Methoden der Steuerkontrolle als unzureichend erwiesen. Viele Transaktionen finden grenzüberschreitend statt, oft ohne die physische Präsenz des Verkäufers im Land des Käufers. Daher war es notwendig, ein effizienteres System für den Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern zu schaffen, um Online-Aktivitäten effektiver zu überwachen.
Offiziell steht DAC7 für die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden oder die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich. Die DAC7-Richtlinie ist die siebte Revision der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich – daher die ‚7‘ im Namen. Sie wurde vom Rat der Europäischen Union im Jahr 2021 verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die wichtigsten Merkmale des DAC7
Dabei handelt es sich in erster Linie um die Einführung einer Meldepflicht für Daten von Verkäufern und Dienstleistern durch Betreiber digitaler Plattformen. Dazu gehören Verkaufsplattformen (z.B. Amazon, Allegro, eBay), aber auch solche, die die Vermietung von Wohnungen, Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Transportmitteln vermitteln. Diese Plattformen müssen die Daten ihrer Nutzer sammeln und an die nationale Steuerverwaltung übermitteln, die sie dann an die Steuerverwaltungen anderer EU-Länder weitergibt.
Dank dieser Vorschriften sind die auf digitalen Plattformen getätigten Geschäfte für die Finanzverwaltung nicht mehr „unsichtbar“, und alle Verkäufer – unabhängig von der Größe ihres Geschäfts – sind verpflichtet, transparent über ihre Einnahmen Rechenschaft abzulegen.
Wer ist von der DAC7-Richtlinie betroffen?
Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als sei die DAC7-Richtlinie eine Angelegenheit, die Anwälten oder multinationalen Konzernen vorbehalten ist, doch die Realität ist viel bodenständiger. In der Praxis gelten diese Vorschriften für jeden Einzelhändler, der sein Geld über digitale Plattformen verdient – ganz gleich, ob er einen umfangreichen Online-Shop betreibt oder nur ein paar Produkte pro Monat in einem Heimdepot verkauft.
Laut Gesetzgebung betrifft die DAC7-Richtlinie meldepflichtige Verkäufer, d.h. diejenigen, deren Daten von den Betreibern von Online-Plattformen an das zuständige Finanzamt gemeldet werden müssen – in Polen an den Leiter der nationalen Steuerverwaltung. Der von der Plattform übermittelte Bericht enthält u.a. die Identifikationsdaten des Verkäufers, den Gesamtwert der Verkäufe, die Anzahl der Transaktionen oder das Land des steuerlichen Wohnsitzes.
Das Spektrum der Unternehmen, die von der Berichterstattung erfasst werden, ist sehr breit und umfasst unter anderem folgende Unternehmen:
Privatpersonen und Unternehmen, die online verkaufen (z.B. auf Amazon, Allegro, eBay, Etsy, OLX),
Dienstleister, die über das Internet tätig sind, z. B. Kurzzeitvermieter, Freiberufler oder Online-Lehrer,
Einzelpersonen und Unternehmen, die sich mit der Bereitstellung von Transportmitteln, der Vermietung von Fahrzeugen, Immobilien, Baumaschinen oder anderen Gütern beschäftigen.
Wichtig ist, dass nicht jeder Nutzer einer digitalen Plattform automatisch benachrichtigt wird.
DAC7 sieht sogenannte „Freigrenzen“ vor – Plattformen müssen die Daten derjenigen Verkäufer nicht melden, die:
weniger als 30 Transaktionen in einem Kalenderjahr getätigt haben
einen Schwellenwert von 2 000 EUR Gesamtumsatz pro Jahr nicht überschreiten.
Aber Vorsicht – diese Ausnahme bietet keinen vollständigen Schutz. Es ist sehr üblich, dass die Betreiber digitaler Plattformen die Daten aller Nutzer sammeln, unabhängig von den Schwellenwerten, um sich im Falle von Änderungen des Geschäftsumfangs oder unklaren Fällen zu schützen. Das bedeutet, dass Sie selbst bei einem geringen Umfang der Tätigkeit verpflichtet sein können, der Plattform Ihre Identifikations- und Steuerdaten mitzuteilen.
Kurz gesagt: Wenn Sie über das Internet verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, fallen Sie höchstwahrscheinlich unter die DAC7-Richtlinie und Ihre Daten können den Weg zu den nationalen Steuerbehörden und – im Rahmen der EU-Verwaltungszusammenarbeit – zu den Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten finden.
Was melden die Betreiber digitaler Plattformen gemäß der DAC7-Richtlinie?
Gemäß der Gesetzgebung sind Plattformbetreiber wie Amazon und Allegro verpflichtet, einmal im Jahr Daten über Verkäufer an den Leiter der nationalen Steuerverwaltung zu melden, der sie dann anderen Steuerverwaltungen in der EU zur Verfügung stellt. Die Meldung erfolgt einmal im Jahr – bis zum 31. Januar – und umfasst die Daten für das vorangegangene Kalenderjahr.
Die Berichte umfassen:
die Angaben zur Identifizierung des Verkäufers (Name, Adresse, MwSt.-Nummer),
Bankverbindung (falls bekannt),
Anzahl der Transaktionen und Gesamtwert der Einnahmen,
Status des steuerlichen Wohnsitzes.
Diese Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, die an einem geregelten Wertpapiermarkt notiert sind, sofern sie die Plattform als Verkäufer nutzen.
Wie funktioniert die DAC7-Richtlinie in der Praxis auf Verkaufsplattformen?
Die Einführung der DAC7-Richtlinie hat erhebliche Auswirkungen auf das Tagesgeschäft von Verkäufern, die digitale Plattformen nutzen. Bereits ab Anfang 2023 erhalten Nutzer von Seiten wie Amazon, Allegro oder Kaufland Benachrichtigungen über die Verpflichtung zur Aktualisierung ihrer Daten. Die Betreiber dieser Plattformen wurden verpflichtet, Informationen über ihre Nutzer zu sammeln und an die Steuerverwaltungen zu übermitteln, was in der Praxis eine stärkere Kontrolle über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Registrierungsdaten bedeutet.
Infolgedessen können Händler aufgefordert werden, ihre Unternehmensangaben zu vervollständigen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, ein Ausweisdokument zu übermitteln oder das Land ihres steuerlichen Wohnsitzes anzugeben. Dabei handelt es sich nicht nur um formale Maßnahmen – die Nichtbereitstellung der erforderlichen Informationen kann zu echten Schwierigkeiten führen: Verzögerungen bei Abhebungen, Einschränkungen der Kontofunktionalität und in extremen Fällen sogar die vorübergehende Sperrung des Kontos.
Dies sind nicht nur Regeln ‚auf dem Papier‘ – diese Verpflichtungen werden von den Plattformen bereits aktiv durchgesetzt. Ein Beispiel ist die Situation eines Verkäufers auf Amazon, der beim Ausfüllen seiner Daten eine abgekürzte Version des Firmennamens eingegeben hat, die nicht mit dem Eintrag im nationalen Gerichtsregister übereinstimmt. Eine kleine Ungenauigkeit – aber aus Sicht der Plattform bedeutete dies, dass eine Diskrepanz vorlag, die überprüft werden musste. Infolgedessen wurde das Konto gesperrt und das Geld einbehalten. Die Aufhebung der Sperrung dauerte mehr als eine Woche und erforderte die Korrektur der Daten, das Hochladen von Dokumenten und die Kontaktaufnahme mit dem Support. Während dieser Zeit konnte der Einzelhändler keine Bestellungen bearbeiten, was zu Umsatzeinbußen und einer geringeren Sichtbarkeit des Angebots führte.
Diese Situation zeigt, wie wichtig es ist, auf Details zu achten. Im Zusammenhang mit den DAC7-Anforderungen kann selbst eine geringfügige Nichteinhaltung zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Plattformbetreiber sind verpflichtet, die Vorschriften strikt einzuhalten, da sie selbst der administrativen Aufsicht unterliegen und Sanktionen riskieren. Daher ist es sinnvoll, dem Prozess der Datenaktualisierung Priorität einzuräumen – je früher Sie die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, desto sicherer wird Ihr Plattformgeschäft sein.
Wie bereitet man sich als Anbieter auf die DAC7-Richtlinie vor?
Obwohl die Pflicht zur Meldung der Daten bei den Betreibern der digitalen Plattformen liegt, liegt die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten bereits bei Ihnen – dem Einzelhändler. Um das Risiko der oben erwähnten Fehler und Ungenauigkeiten zu minimieren, lohnt es sich, ein paar wichtige Punkte zu beachten:
1. überprüfen Sie die Daten in den Plattform-Panels
Loggen Sie sich bei allen von Ihnen genutzten Marktplätzen ein (Amazon, Allegro, eBay, Kaufland usw.) und vergewissern Sie sich, dass Ihre Angaben vollständig und aktuell sind: Name oder Firmenname, Adresse, TIN, Bankkontonummer und – falls erforderlich – Ausweisdokument. Die Plattformen bitten Sie oft auch, ein Formular auszufüllen, um Ihren Steuerstatus oder Ihr Wohnsitzland zu bestätigen.
2. sicherstellen, dass die Steuerdaten korrekt sind
Alle Identifikationsdaten müssen mit den Buchhaltungsunterlagen und den Angaben im KRS übereinstimmen. Denken Sie daran, dass die von den Plattformbetreibern an den Leiter der nationalen Steuerverwaltung übermittelten Informationen im Rahmen der EU-Verwaltungszusammenarbeit weitergegeben werden. Fehler können enorme Konsequenzen haben.
3. genaue Aufzeichnungen führen
Ihre Buchhaltungsdaten müssen mit dem übereinstimmen, was die Plattformen melden. Wenn Sie Tools wie ERP, Marktplatzintegrationen oder Fakturierungssoftware verwenden – stellen Sie sicher, dass diese korrekt eingerichtet sind. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die in mehreren Ländern gleichzeitig verkaufen.
4. konsultieren Sie Ihren Steuerberater
Wenn Sie in verschiedenen EU-Ländern verkaufen oder eine Expansion planen, lohnt es sich, die Unterstützung eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen. DAC7 ist nur ein Teil eines umfassenderen Steuerinformationsaustauschsystems – Ihr Berater kann Ihnen dabei helfen zu verstehen, wo Sie möglicherweise zusätzliche Verpflichtungen haben, wie z.B. die Registrierung der Mehrwertsteuer oder ausländische Konten.
Zusammenfassung
Die DAC7-Richtlinie ist keine vorübergehende Lösung, sondern eine wichtige Änderung, die sich dauerhaft auf die Art und Weise auswirkt, wie Verkäufe auf digitalen Plattformen in der Europäischen Union getätigt werden. Wenn Sie ein Unternehmen auf Marktplätzen betreiben, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Informationen Ihres Unternehmens im Rahmen eines integrierten Meldesystems an die Steuerverwaltungen gemeldet werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Bedeutung der Transparenz zunimmt und der Spielraum für Steuervermeidung abnimmt. Für seriöse Unternehmer sollte dies kein Grund zur Sorge sein – bei gut gepflegter Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften birgt die Richtlinie keine Risiken. Im Gegenteil, sie kann zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem sie illegale Anbieter vom Markt verdrängt.
Es ist jedoch zu bedenken, dass viele technische und formale Probleme durch kleine Versehen entstehen – ein falsch geschriebener Firmenname, ein fehlendes Dokument oder veraltete Registrierungsdaten. Die regelmäßige Überprüfung der Informationen auf den Plattformen und die Beachtung der Übereinstimmung mit den Steuerunterlagen ist heutzutage die Grundlage für einen sicheren Betrieb im E-Commerce.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Konto alle Anforderungen erfüllt, ist es besser, dies im Voraus zu prüfen, als im ungünstigsten Moment mit einer Kontosperrung rechnen zu müssen.